1 | Anwendungsbereich

1.1          Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Mamanie Fotografie.

1.2          Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

1.3          Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Mamanie Fotografie oder Dritten abzugeben sind, die Textform.

1.4          Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Mamanie Fotografie ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Mamanie Fotografie den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.

1.5          Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

2 | Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1          „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Abzüge, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)

2.2          Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Mamanie Fotografie vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots beim Kunden.

2.3          Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser AGB. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.

2.4          Gegenstand der Beauftragung von Mamanie Fotografie durch einen Kunden kann bspw. ein Babybauchshooting, ein Neugeborenenshooting, ein Familienshooting, ein Kindershooting, ein Pärchen-Fotoshooting, ein Coaching oder ein Workshop sein.

3 | Modalitäten der Leistungserbringung – Fotoproduktion

3.1          Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese vor dem Fotoshooting ggü. Mamanie Fotografie zu äußern.

3.2          Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

3.3          Für den Fall, dass Mamanie Fotografie einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

3.4          Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Mamanie Fotografie berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Mamanie Fotografie und dem Dritten zustande.

3.5          Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Mamanie Fotografie ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

4 | Überlassung von Lichtbildern zur Ansicht – Reklamationsfrist

4.1          Bei sämtlichem Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

4.2          Das Bildmaterial steht im Eigentum von Mamanie Fotografie. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.

4.3          Der Kunde sucht aus den digital zur Verfügung gestellten Bildern diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Der Kunde soll die Bildauswahl innerhalb von 2 Tagen nach Zugang zur Online-Galerie treffen.

4.4          Dem Kunden wird eine 14-tägige Frist zur Reklamation eingeräumt. Diese Frist beginnt ab Zugang zur Online-Galerie. 

Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig.

4.5          Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

4.6          Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach einem Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder durch den Kunden bei Mamanie Fotografie erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei Mamanie Fotografie.

4.7          Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Mamanie Fotografie zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen Frist gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

5 | Übergabe von Dokumenten

5.1          Mamanie Fotografie behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.

5.2          Mamanie Fotografie ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Mamanie Fotografie vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen.

5.3          Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Mamanie Fotografie, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.

6 | Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen

6.1          Sobald der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von Mamanie Fotografie erhalten hat, hält sich Mamanie Fotografie diesen Termin für den Kunden frei. Mamanie Fotografie kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.

Erfolgt eine Anmeldung (ebenfalls Reservierung) durch den Kunden für ein Neugeborenenshooting, teilt der Kunde Mamanie Fotografie den errechneten Entbindungstermin mit, sodass Mamanie Fotografie für den Zeitraum von zwei Wochen vor, sowie zwei Wochen nach diesem errechneten Entbindungstermin mehrere Terminoptionen freihalten kann. Mamanie Fotografie kann daher nur eine begrenzte Anzahl an Terminen annehmen.

6.2          Die Stornierung des Fotoshootings ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. 

6.3          Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor dem vereinbarten Termin werden 50 % des Grundpreises fällig.

6.4          Bei einer Stornierung 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Grundpreis des gebuchten Shootings fällig. 

6.5          Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres ein gleichwertiges Fotoshooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.

6.6          Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Grundpreis für das Fotoshooting) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Fotoshooting-Gebühr fällig.

7 | Absage durch Mamanie Fotografie - Änderungen im Fotoshooting-Ablauf

7.1          Kann Mamanie Fotografie aufgrund von höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

7.2          Sollte der Kunde dies wünschen wird sich Mamanie Fotografie bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Mamanie Fotografie nicht.

7.3          Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet Mamanie Fotografie zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Mamanie Fotografie.

8 | Allgemeine Hinweise für Foto-Shootings von Mamanie Fotografie

8.1          Der Kunde erscheint pünktlich zum vereinbarten Termin im Fotostudio. Verspätet er sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Mamanie Fotografie, davon im Einzelfall abzuweichen.

8.2          Mamanie Fotografie übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

8.3          Der Kunde hat für ausreichend Verpflegung für sich bei längeren Fotoshootings (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.

8.4          Neugeborenen-Fotoshootings finden nur in den ersten 14 Tagen nach der Geburt statt und können in Einzelfällen bis zum 3. Lebensmonat erfolgen (z. B. bei zu früh geborenen Babys). Die Termine für die Neugeborenen-Fotoshootings finden in der Zeit von Montag bis Freitag vormittags statt.  

8.5          Das Fotoshooting findet im Studio von Mamanie Fotografie statt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er rechtzeitig vor Ort ist, damit das Baby in Ruhe gestillt werden kann. 

8.6          Sollte es passieren, dass das Baby „einen schlechten Tag hat“ und längere Zeit weint, besteht die Möglichkeit das Shooting in beiderseitigem Einverständnis abzubrechen und einen Ersatztermin zu vereinbaren. Dies ist ein Service von Mamanie Fotografie.

8.7          Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er für sich sowie für sein Baby Wechselsachen mitzubringen hat. 

8.8.         Während des gesamten Fotoshootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.

8.9          Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.

8.10        Fotoaufnahmen - gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Mamanie Fotografie übernimmt hierfür keine Haftung.

9 | Bearbeitung der angefertigten Bilder

9.1          Nach Auswahl der Bilder durch den Kunden werden die ausgesuchten Bilder durch Mamanie Fotografie fein bearbeitet (Hautretusche, Farblook usw.). Die Anzahl richtet sich nach der Auswahl des Kunden. Diesem steht es frei zu entscheiden, wie viele Bilddateien er erwerben möchte. 

9.2          Der Kunde hat nach Zusendung der Bilder bzw. nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Mamanie Fotografie entspricht.

Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite/ Facebook-Seite entsprechend einen Eindruck verschaffen.

9.3          Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) Mamanie Fotografie etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen.

10 | Nutzungsrechte und Urheberrecht

10.1        Mamanie Fotografie steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

10.2        Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben.

10.3        Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.

10.4        Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.

10.5        Eine Verwendung in Social Media ist gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.

10.6        Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z. B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezwecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

10.7        Mamanie Fotografie räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Mamanie Fotografie erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

10.8        Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Mamanie Fotografie zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.

10.9        Bei Mamanie Fotografie verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

10.10      Auf Anfrage durch Mamanie Fotografie ist der Kunde verpflichtet, Mamanie Fotografie Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

10.11      Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Mamanie Fotografie in branchenüblicher Form als Urheber benennen.

Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Mamanie Fotografie wie folgt als Urheber benennen: "Mamanie Fotografie - www.mamanie.de"

Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig.

10.12      Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Mamanie Fotografie.

11 | Kundenbilder, die nicht von Mamanie Fotografie erstellt wurden und deren Bearbeitung bzw. Weiterverarbeitung

11.1        Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Mamanie Fotografie ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.

11.2        Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten dies nicht der Fall sein, haftet der Kunde gegenüber Mamanie Fotografie, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte genutzt werden dürfen. Insoweit stellt der Kunde Mamanie Fotografie von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

11.3        Mamanie Fotografie ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von Mamanie Fotografie verstoßen (z.B. keine Nacktfotos). In diesem Fall ist Mamanie Fotografie berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen.

              Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Mamanie Fotografie besteht nicht.

11.4        Eine Haftung von Mamanie Fotografie für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Mamanie Fotografie von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei. 

11.5        Sind Leistungen von Mamanie Fotografie teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Mamanie Fotografie auf Vergütung unberührt.

11.6        Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Mamanie Fotografie überlässt (z. B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird Mamanie Fotografie diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.

12 | Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt

12.1        Für Mamanie Fotografie vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Mamanie Fotografie bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen.

12.2        Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Mamanie Fotografie setzt voraus, dass Mamanie Fotografie sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Mamanie Fotografie nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

12.3        Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

13 | Vergütungsmodalitäten – Nutzungsgebühren

13.1        Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Mamanie Fotografie genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

13.2        Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

13.3        Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.

              Die Kosten berechnen sich dabei wie folgt:

                  - Anreisekosten i.H.v. 0,50 € / pro angefangenen Kilometer

                  - Overtime i.H.v. 50,- € für jede angefangene halbe Stunde

                  - Übernachtungskoste

13.4        Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Mamanie Fotografie ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

13.5        Soweit der Kunde Leistungen von Mamanie Fotografie in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Mamanie Fotografie gewährt.

14 | Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt

14.1        Mamanie Fotografie ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Mamanie Fotografie berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

14.2        Die Rechnungsstellung durch Mamanie Fotografie erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. Gesamtleistung.

14.3        Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Mamanie Fotografie sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.

14.4        Der Betrag wird am Tag der Fotoaufnahme fällig und ist in bar mit zu dem vereinbarten Termin zu bringen. Spätere Fotobestellungen etc. können per Überweisung an Mamanie Fotografie gezahlt werden.

15 | Vertraulichkeit

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

16 | Haftung von Mamanie Fotografie und Verjährung

16.1        Mamanie Fotografie haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

16.2        Im Übrigen ist die Haftung von Mamanie Fotografie auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5–fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

16.3        Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie auf der Facebook-Seite, dem Instagram-Profil etc. von Mamanie Fotografie und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Mamanie Fotografie. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i. S. d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

16.4        Mamanie Fotografie haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor.

16.5        Mamanie Fotografie haftet nicht für Schadenersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Mamanie Fotografie erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

16.6        Wird Mamanie Fotografie von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Mamanie Fotografie von der Haftung frei und erstattet Mamanie Fotografie sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Mamanie Fotografie bleibt hiervon unberührt.

16.7        Für Schäden an Mamanie Fotografie durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Mamanie Fotografie auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Mamanie Fotografie nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

16.8        Mamanie Fotografie haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Mamanie Fotografie liegen.

16.9        Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Mamanie Fotografie verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

16.10      Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Mamanie Fotografie verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

16.11      Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Mamanie Fotografie sowie Dritten, die durch Mamanie Fotografie eingeschaltet wurden.

17 | Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität

17.1        Der Fotograf darf die Negative zeitlich unbegrenzt aufbewahren, wenn er hierfür eine Einwilligung eingeholt hat. 

17.2        Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Mamanie Fotografie nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller des Produktes eine entsprechende Garantie anbietet.

18 | Schadensersatz und Vertragsstrafe

18.1        Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i. H. v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Mamanie Fotografie zu zahlen.

18.2        Vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Mamanie Fotografie) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

19 | Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

19.1        Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

19.2        Mamanie Fotografie nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

19.3        Erfüllungsort ist Marlow. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Marlow.

19.4        Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. 23.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.